Inklusion

Inklusive Beschulung 

Die UN-Konvention vom Jahr 2009 fordert erhebliche Anstrengungen im Schulbereich – Kinder mit und ohne Behinderung sollen in Zukunft gemeinsam unterrichtet werden können. Die Bundesländer sind daher verpflichtet, ihre Schulgesetze anzupassen und Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zu schaffen.

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2010 von einem Expertenrat Umsetzungsvorschläge erarbeitet, die in eine Schulversuchsverordnung mündeten. Diese erlaubt seit dem Schuljahr 2010/11 in ausgewiesenen Schulamtsbereichen, so auch im Schulamt Mannheim, Formen der inklusiven Beschulungen zu erproben.

Bereits davor, im Schuljahr 2003/04, entwickelten die Schulleitungen der Astrid-Lindgren-Schule Ladenburg, der Martinsschule Ladenburg, der Montessori Schule Weinheim und der Erich Kästner Schule in Ladenburg eine Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts für Kinder mit und ohne Behinderung. Die Eltern der Kinder hatten den Wunsch, dass ihre Kinder an einer allgemeinen Schule beschult werden. Die Lehrkräfte, die in den Integrationsklassen unterrichten, hatten ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Integration erklärt. Sie haben durch ihr Engagement die Integration zur Intensivkooperation gemacht und waren somit Vorreiter der inklusiven Beschulung.

Die Schulversuchsverordnung

Die Schulversuchsverordnung ersetzt die bisherige Pflicht zum Besuch einer Sonderschule durch einen "Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildunsgangebot". Weiterhin wird die notwendige sonderpädagogische Versorgung sichergestellt, aber die Wahl des Schulortes darf von den Eltern, die ein qualifiziertes Elternrecht haben, mitentschieden werden. 

An der Umsetzung des Elternrechts bzw.ihres Wunsches sind viele Partner beteiligt. Die Schulverwaltung, die allgemeine Schule und die beteiligte Sonderschule, ebenso der Schulträger stimmen sich in den Bildungswegekonferenzen ab, an welchem Ort der Bildungsanspruch des Kindes eingelöst wird. 

Die Umsetzung im Schulbezirk der Erich Kästner Schule

Die Erich Kästner Schule ist an Einzelinklusionen und inklusiven Gruppenlösungen beteiligt. Kernstück des inklusiven Bildungsangebots ist der gemeinsame Unterricht. Eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Sonderschullehrkraft arbeiten im Team und sind für alle Kinder Ansprechpartner/in. Die Kinder werden gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet. Sie werden zieldifferent unterrichtet, je nach Bildungsplan ihrer Stammschule und ihren individuellen Möglichkeiten.

Insgesamt wird 1/3 unserer Schülerinnen und Schüler in unserer fachlichen Verantwortung an folgenden Standorten inklusiv beschult: